Zeichnen
Aus Operatoren
Umschreibung
eine bildliche Darstellung bzw. Grafik anfertigen
- EPA: Eine anschauliche und hinreichend exakte grafische Darstellung gegebener Strukturen anfertigen (I-II)
- Hessen: eine hinreichend exakte graphische Darstellung anfertigen (I-II)
- Niedersachsen: die wesentlichen Eigenschaften eines Objektes möglichst übersichtlich in einer Zeichnung darstellen (I-II)
- NRW: -
- Duden: mit einem Bleistift o.ä. in Linien, Strichen gestalten
- DWDS: etw., jmdn. z. eine (technische, künstlerische) Zeichnung von etw., jmdm. schaffen, anfertigen
Anforderungsbereich
I-II
Beispiele
Zeichnen Sie den Ableitungsbaum für den Term (4+x)*y – 7
Zeichnen Sie das erweiterte Fachklassenmodell.
Zeichnen Sie den Anfang eines Suchbaums.
Bemerkungen
kein Operator, vermutlich wegen Darstellen
Diskussion
Röhner: Der Operator Darstellen ist kein Äquivalent für Zeichnen. Zeichnen sollte als Operator aufgenommen werden.
